Herzlich Willkommen im Standesamt Ebreichsdorf!
Zum Amtsbereich des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ebreichsdorf gehören folgende Gemeinden:
- Stadtgemeinde Ebreichsdorf mit den Ortsteilen Ebreichsdorf, Unterwaltersdorf, Weigelsdorf und Schranawand
- Marktgemeinde Seibersdorf mit den Ortsteilen Seibersdorf und Deutsch-Brodersdorf
- Gemeinde Mitterndorf an der Fischa und Neu-Mitterndorf
- Marktgemeinde Reisenberg
Aufgaben des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ebreichsdorf
- Durchführung von Eheschließungen und eingetragenen Partnerschaften
- Nacherfassung der Personenstandsbücher im Zentralen Personenstandsregister
- Beurkundung und Eintragung von Geburten und Sterbefällen, Vaterschaftsanerkenntnissen, Obsorgeerklärungen, Namenserklärungen (unter bestimmten Voraussetzungen), Geschlechtsänderungen etc.
- Ausstellung von Personenstandsurkunden und Auszügen aus dem Personenstandsregister (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung u.a.)
- Erfassung von Personenstandsfällen die im Ausland eingetreten sind
- Evidenzführung und Ausstellung von Staatsbürgerschaftsnachweisen
Achtung! Wenn ein/e Geburt/Ehe/Tod im Ausland eingetreten ist, sind österreichische Staatsbürger (auch in Österreich anerkannte Flüchtlinge) verpflichtet, die entsprechende Originalurkunde einem österreichischen Standesamt zur Eintragung im elektronischen Personenstandsregister vorzulegen. Zu beachten ist, dass bei verschiedenen ausländischen Staaten die Urkunden beglaubigt werden müssen, damit sie in Österreich anerkannt werden können.
Geburt
Der Standesamt- und Staatsbürgerschaftsverband Ebreichsdorf ist nur für die Beurkundung einer Hausgeburt im eigenen Amtsbereich zuständig. In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Amtsbereich die Geburt fällt (z.B. Kommt Ihr Kind im Krankenhaus Mödling auf die Welt, fällt dies in den Zuständigkeitsbereich des Standesamtes Mödling)
Staatsbürgerschaftsnachweis
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist ein Dokument, das bestätigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Den Staatsbürgerschaftsnachweis benötigen Sie für bestimmte (Amts)Wege, z.B. bei der (Neu) Beantragung eines Reisedokumentes, für die Eheschließung/Verpartnerung oder auch für Schuleinschreibungen.
Wenn Sie einen Staatsbürgerschaftnachweis benötigen (z.B. nach Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, Namensänderung oder Verlust), können Sie diesen neu beantragen. Grundsätzlich kann die Beantragung bei jeder Staatsbürgerschaftsbehörde in Österreich erfolgen, sofern sich der Hauptwohnsitz der Person in Österreich befindet. Für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher ist die jeweilige österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat) des Wohnsitzstaates zuständig.
Die Ausstellung eines Staatsbügerschaftsnachweises bis zum 2. Lebensjahr ist kostenlos, ab dem 2. Lebensjahr ist dieser gebührenpflichtig.