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Am 18. November 2004 wurde das Pensionsharmonisierungsgesetz im Plenum des Nationalrates beschlossen. Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) ist grundsätzlich am 1. Jänner 2005 in Kraft getreten.
Das Pensionsharmonisierungsgesetz gilt
Im Wesentlichen wurden folgende Maßnahmen umgesetzt:
Alleinerziehung
An-/Abmeldung des Wohnsitzes
Arten von Beschäftigung
Aufenthalt
Bauen
Erben und Vererben
Führerschein
Geburt
Gewalt in der Familie
Heirat
Jobs
Kfz
Menschen mit Behinderungen
Pension
Personalausweis
Reisepass
Scheidung
Staatsbürgerschaft
Strafregister
Todesfall
Umzug
Wahlen
Wohnen