Energiegemeinschaft Ebreichsdorf

Energiegemeinschaft Ebreichsdorf eGen

 Ein grünes Blatt mit einem gelben Logo

Mit der Gründung der Energiegemeinschaft Ebreichsdorf wurde ein wichtiger Meilenstein in der lokalen Umwelt- und Klimapolitik gesetzt: Die Energiegemeinschaft Ebreichsdorf eGen wurde in Form einer Genossenschaft gegründet und markiert eine neue Ära der regionalen Energieversorgung für die Stadtgemeinde Ebreichsdorf.

Ziel ist es, Strom lokal zu erzeugen, fair zu teilen und zu fairen Konditionen zu nutzen – mit attraktiven Stromtarifen, niedrigeren Netzgebühren und fairen Konditionen für Einspeiseanlagen. 

Bürgermeister Abg. z. NR Wolfgang Kocevar: „Mit der Energiegemeinschaft schaffen wir die Grundlage für eine nachhaltige, leistbare und regionale Energiezukunft. Unser Ziel ist klar: saubere Energie aus unserer Region – für unsere Region.“ 

Umweltstadtrat Jürgen Schöny: „Die Energiegemeinschaft Ebreichsdorf ist ein zukunftsweisendes Projekt mit echtem Mehrwert – für die Bürgerinnen und Bürger, die Umwelt und unsere Region. Jede und jeder hat die Möglichkeit, Teil dieser positiven Energiebewegung zu werden und aktiv zur nachhaltigen Entwicklung beizutragen“. 

Gemeinderat Christian Wenk: „Damit schaffen wir die Basis, die in Ebreichsdorf erzeugte Energie bestmöglich zu nutzen und den Mehrwert direkt in unserer Gemeinde zu halten.

Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf wird sowohl Photovoltaik- als auch Wasserkraftanlagen einbringen, um auch außerhalb von Sonnenstunden den Mitgliedern Strom zur Verfügung zu stellen.

 

Welche Vorteile bringt eine Mitgliedschaft?

  • Lokaler Stromaustausch – Die Wertschöpfung bleibt in der Gemeinde
  • Faire Stromtarife – Preisgestaltung erfolgt durch die Genossenschaft selbst
  • Einsparungen bei Netzgebühren – Durch den regionalen Austausch erhalten Mitglieder eine Vergünstigung bei den Netzgebühren
  • Regionale Wertschöpfung – Erträge fließen zurück in die lokale Wirtschaft
  • Keine Gewinnausschüttung – Überschüsse werden reinvestiert, nicht an externe Investoren verteilt
  • 100 % Ökostrom – Der gesamte Strom stammt aus erneuerbaren Quellen

Durch die Festlegung eigener Stromtarife und das Einsparen von Netzkosten stärkt die Energiegemeinschaft Ebreichsdorf die Unabhängigkeit vom allgemeinen Strommarkt. Die Wertschöpfung bleibt in der Region, wodurch die Gemeinde als Vorbild für nachhaltige Energieversorgung dient. Mit stabilen und fairen Preisen unterstützen wir uns gegenseitig und legen damit das Fundament für eine Versorgung, die ausschließlich auf erneuerbaren Energien beruht.

 

Kosten in der Energiegemeinschaft

Genossenschaftsanteil: 10 € (wird bei Austritt rückerstattet)

Mitgliedsbeitrag: 18 € pro Zählpunkt pro Jahr

Strombezug aus der Gemeinschaft: 11 Cent/kWh Netto - 13,2 Cent/kWh Brutto
(Durch die gesetzlich vorgeschriebene Einsparung von Netzgebühren, kommt es zu einer Reduktion der Gesamtkosten! - -     - weitere Informationen siehe unter Häufige Fragen)

Stromlieferung an die Gemeinschaft: 9 Cent/kWh

 

Bewerbung zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft Ebreichsdorf eGen

Die Bewerbung zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft ist HIER möglich!


 Häufige Fragen zur Energiegemeinschaft Ebreichsdorf eGen

Hier finden Sie Antworten zu allgemeinen Fragen über unsere Energiegemeinschaft.

Für weitere Fragen empfehlen wir die Homepage der Österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.


Ändert sich etwas an meinen bestehenden Stromverträgen?

Nein! – Alle bestehenden Stromverträge (Einspeise- oder Bezugsverträge) bleiben unverändert bestehen.

In Zeiten, zu denen die Energiegemeinschaft keinen Strom bezieht/liefert, lieferen/beziehen Sie wie gewohnt den Überschuss-/Reststrom über Ihre bestehenden Stromverträge.

Wie erfolgt die Datenfreigabe zur Teilnahme an der Energiegemeinschaft?

Die Datenfreigabe dient dazu, dass Sie Ihre Teilnahme an der Energiegemeinschaft gegenüber dem Netzbetreiber bestätigen. Hierfür müssen Sie sich im Smart-Meter-Portal der Wiener Netze anmelden.
Eine Anleitung entnehmen Sie folgendem Dokument der Wiener Netze.

Was ist eine Energiegemeinschaft?

Eine Energiegemeinschaft ist der Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung (Verbrauch, Speicherung oder Verkauf) von Energie. Innerhalb einer Energiegemeinschaft werden die Konditionen für den Stromaustausch selbst festgelegt. Die Grundlage für Energiegemeinschaften bilden das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) sowie das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG).

Welche Modelle von Energiegemeinschaften gibt es?

In Österreich gibt es verschiedene Modelle, um die gemeinsame Nutzung einer oder mehrerer Energieerzeugungsanlagen umzusetzen:

Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen (GEA) (ein Grundstück/Mehrparteienhaus)

Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) (geografisch beschränkt)

Hier wird unterschieden zwischen lokalen (innerhalb eines Trafos) und regionalen (innerhalb eines Umspannwerks) Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften.

Bürger:innenenergiegemeinschaft (BEG) (innerhalb Österreichs geografisch unbeschränkt)

Peer-to-Peer Verträge (geografische Einschränkung individuell)

 

Bei der Energiegemeinschaft Ebreichsdorf handelt es sich um eine Regionale Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft. Im Gegensatz zu Bürger:innenenergiegemeinschaft erhalten wir Einsparungen bei den Netzgebühren.

Wie hoch sind die Einsparungen bei Netzkosten durch die Teilnahme an der Energiegemeinschaft?

Die gesetzlich definierte Einsparung bei Regionalen Energiegemeinschaften beträgt 28% der arbeitsbezogenen Netzengelte, sowie der Wegfall der Elektrizitätsabgabe und des Erneuerbaren-Förderbeitrags. Dies kann sich durch Anpassungen der Netzkosten jährlich ändern. Für das Jahr 2026 beträgt die Einsparung für Privathaushalte und Betriebe (auf Netzebene 7) ca. 2,7 Cent pro kWh Netto bzw. 3,21 Cent pro kWh Brutto (Stand Februar 2026).

Wer darf an einer Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft teilnehmen?

Es dürfen natürliche Personen, Gemeinden, Rechtsträger von Behörden in Bezug auf lokale Dienststellen und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Klein- und Mittelbetriebe an einer EEG teilnehmen, welche sich im Nahbereich der Energiegemeinschaft befinden. Bei Privatunternehmen darf die Teilnahme nicht deren gewerbliche oder berufliche Haupttätigkeit sein, das trifft gemäß den Erläuterungen zum EAG jedenfalls bei Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen zu. Ausgenommen davon sind Elektrizitätserzeuger im Lokal- oder Regionalbereich, die nicht von einem Versorger, Lieferanten oder Stromhändler kontrolliert werden. Ihnen ist die Teilnahme erlaubt.

Woher weiß ich, ob ich mich im "Nahbereich" der Energiegemeinschaft befinde?

An der Energiegemeinschaft Ebreichsdorf können aufgrund der Netzstruktur Zählpunkte, welche am Umspannwerk Ebreichsdorf angeschlossen sind, teilnehmen. Dies beschränkt sich auf das Gemeindegebiet der Gemeinde Ebreichsdorf. Sie können die Zugehörigkeit zum Umspannwerk auch selbst überprüfen unter: https://www.wienernetze.at/beauskunftungskennzahl-abfragen
 Lauten die ersten sechs Stellen „0EBD21“ so ist die Teilnahme möglich.

Wie erfolgt die Abrechnung? Wann erhalte ich meine Rechnung/Gutschrift?

Die Energiegemeinschaft bemüht sich um eine rasche Bearbeitung und Versendung der Rechnungen und Gutschriften. In der Regel erfolgt dies innerhalb von 8 Wochen.
 Da die Datenübermittlung durch den Netzbetreiber fehlerhaft sein kann, kann sich dieser Zeitraum jedoch verlängern. Der ausstehende Betrag wird per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto eingezogen. Die Gutschrift auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.

Wie erfolgt die Kündigung der Teilnahme an der Energiegemeinschaft?


Das Vertragsverhältnis wird befristet auf eine Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis bleibt nach Ablauf der Befristung bestehen und endet durch die ordentliche Kündigung eines Vereinbarungspartners unter Einhaltung einer Frist von 8 Wochen.

Wie verändern sich die Kosten bei meinem bestehenden Stromanbieter?

Der monatlich zu bezahlende Betrag an den Stromanbieter verringert sich um jenen Wert, welcher durch die Energiegemeinschaft geliefert wird. Bei Überweisung eines fixen monatlichen Teilbetrags an den Stromanbieter wird die Differenz bei der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Viele Anbieter bieten auch die Möglichkeit den Teilbetrag zu reduzieren. Für das Jahr 2026 wird der überwiegende Anteil des Stroms durch private und kommunale PV-Anlagen bereitgestellt werden – wodurch hauptsächlich Energie zu Sonnenstunden ausgetauscht wird. Somit wird der Stromanbieter voraussichtlich noch immer ca. 70% des Stroms liefern. Der Anteil der EG soll sich langfristig durch Wind- und Speicherintegration erhöhen.