Eingetragene Partnerschaft

Eine eingetragene Partnerschaft ist mit 1.1.2019 für gleichgeschlechtliche und verschiedengeschlechtliche Paare beim Standesamt möglich. 

Die Ermittlung für eine eingetragene Partnerschaft kann bei jedem Standesamt durchgeführt werden. Am einfachsten ist es, Sie setzen sich mit dem Standesamt in Verbindung bei dem Sie die eingetragene Partnerschaft eingehen möchten. Sie können bei diesem Standesamt alle erforderlichen Schritte erledigen.

Termine

Wochentags sind eingetragene Partnerschaften im Rathaussaal nach Terminvereinbarung möglich. Zusätzlich bieten wir auch Samstagstermine im Rathaussaal an.

Eingetragene Partnerschaften außerhalb der Amtsräume sind an den verschiedensten Orten möglich, sofern sich dieser in unserem Amtsbereich befindet.

Dokumente

Erforderliche Dokumente und Unterlagen für die Ermittlung der eingetragenen Partnerschaft:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis über akademische Titel, Berufsbezeichnungen etc.
  • Heiratsurkunden aller früherer Ehen oder Partnerschaftsurkunden aller früherer eingetragenen Partnerschaften
  • Nachweis über die Auflösung aller früherer Ehen oder eingetragenen Partnerschaften (Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftbestätigung bzw. Sterbeurkunde)