Elektronische Zustellung

Wollen Sie Dokumente der Gemeinde elektronisch erhalten?

NEU in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf: Eine elektronische Zustellung von Schriftstücken ist ab sofort möglich!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

e-Zustellung bedeutet: keine verpasste Sendung, kein umständliches Abholen beim Postamt oder Postpartner! 

Profitieren Sie von der Möglichkeit Ihre Rechnungen, die sie bisher mittels Postsendung erhalten haben, zukünftig digital zugesendet zu bekommen, wie z.B.:

  • Wasser- & Kanalgebühren
  • Grundsteuer
  • Hort- & Kindergartenvorschreibungen
  • Hundeabgabe

Dieses kostenlose Service hilft Geld zu sparen, behördenseitig effizientere Prozesse anzuwenden und entlastet die Umwelt!

WAS BENÖTIGEN SIE DAZU?

Beantragen der elektronischen Zustellung:
Formular „Einverständniserklärung für die Duale Zustellung kommunaler Sendungen“ 
à unter www.ebreichsdorf.gv.at/dual

In erster Linie haben Sie die Möglichkeit das Formular direkt über die Homepage auszufüllen.

Alternativ steht ein ausfüllbares PDF-Format zur Verfügung, welches Sie an office@ebreichsdorf.at senden bzw. im Bürgerservice des Rathauses abgeben können. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Formular von der Buchhaltungsabteilung unter dem unten angeführten Kontakt anzufordern. 

Abrufen der elektronisch zugesandten Schriftstücke:
 
 Bei jeder neuen Rechnung der Stadtgemeinde werden Sie unverzüglich darüber per E-Mail benachrichtigt und aufgefordert das aktuelle Dokument zu laden. Entweder über … 

  1.  „Mein Postkorb“ in FinanzOnline (oesterreich.gv.at), sollten Sie diesen schon verwenden
  2. „Brief Butler“, falls Sie keine elektronische Zustellung in FinanzOnline benutzen 
  3. „Unternehmensservice Portal“ für Unternehmen

Nachdem Sie in Ihr elektronisches Postfach eingestiegen und die Nachricht abgeholt haben, können Sie diese ausdrucken, per E-Mail weiterleiten, speichern, etc.

In der ersten Phase werden primär Vorschreibungen oder Rechnungen elektronisch zugestellt. Zukünftig wird unser Angebot eventuell auf andere Aussendungen erweitert. 

Sollten Sie dazu weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte unsere Buchhaltungsabteilung unter: birgit.kramar@ebreichsdorf.at oder 02254/72218 – 124.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Kocevar

Bürgermeister der

Stadtgemeinde Ebreichsdorf


P.S: Wenn Sie Ihre Rechnungen weiterhin per Post erhalten wollen, ist keine weitere Aktivität Ihrerseits notwendig!

Was sind die Vorteile von „Mein Postkorb“ von "oesterreich.gv.at"?

  • Sichere Zustellung Ihrer Behördenschreiben
  • Garantiert SPAM-frei
  • Sicher und vertraulich
  • Keine "gelben Zettel"
  • Weltweit erreichbar
  • Verkürzte Verfahrenszeiten

Ein elektronisches Postfach für sämtliche Nachrichten

… egal, welche Behörde Ihnen zustellt

Behördliche RSa- oder RSb-Briefe werden in den meisten Fällen per Post zugestellt. Wird die Empfängerin bzw. der Empfänger nicht angetroffen, muss diese bzw. dieser anschließend auf das Postamt, um sich das Schriftstück dort gegen Vorzeigen eines Ausweises abzuholen. Mit der elektronischen Zustellung ersparen Sie sich den "gelben Zettel" und diese aufwändige Prozedur. Eine einmalige und kostenlose Registrierung zur elektronischen Zustellung genügt, um behördliche Schriftstücke komfortabel über "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at und in der App "Digitales Amt" zu erhalten.

Höchste Sicherheit

... durch Verwendung der ID Austria/Handy-Signatur

Der Zugriff auf Ihr elektronisches Postfach und Ihre wichtigen Behördenschreiben ist durch die Verwendung Ihrer ID Austria/Handy-Signatur abgesichert. Alle weiteren Informationen zur ID Austria/Handy-Signatur und welche Vorteile Ihnen zur Verfügung stehen, finden Sie unter ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at)

ACHTUNG: Auf der der E-Card (seit Oktober 2019) steht keine Bürgerkartenfunktion mehr zur Verfügung. Eine kostenlose Alternative zur Bürgerkartenfunktion auf der E-Card ist die ID Austria: Mein Ich-organisiere-das-von-überall-Ausweis (oesterreich.gv.at)/Handy-Signatur. 

Komfortabler Zugriff auf zugestellte Dokumente

… auch von unterwegs

In Ihrem elektronischen Postfach haben Sie rund um die Uhr, sieben Tage die Woche Zugriff auf Ihre behördlichen Nachrichten. Das spart Zeit und Geld bei erhöhtem Komfort.

Abwesenheiten auch in der elektronischen Welt möglich

… falls Sie einmal keinen Zugriff auf das Internet haben

Sollten Sie für einen bestimmten Zeitraum nicht in der Lage sein, elektronische Zustellungen entgegenzunehmen, können Sie Ihr Postfach für diesen Zeitraum ganz einfach deaktivieren. Sie erhalten dann keine elektronischen Zustellungen. Bitte beachten Sie, dass die Zustellungen in diesem Fall wie gehabt per Post versendet werden können und, dass diese Abwesenheit nur für elektronischen Zustellungen gemäß Zustellgesetz gilt. Falls Sie auch Nutzerin bzw. Nutzer der Nachrichtenfunktionalität in FinanzOnline sind, können Sie weiterhin Nachrichten der Finanzverwaltung in FinanzOnline empfangen.

Falls Sie – trotz Anmeldung zur elektronischen Zustellung – ein Dokument einer Behörde mit der Post zugestellt bekommen sollten, liegt das daran, dass noch nicht alle Behörden die Vorteile der elektronischen Zustellung nutzen. Die Zahl der Behörden, welche die elektronische Zustellung nutzen, steigt aber stetig.