Staatsbürgerschaft

Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bei jeder Staatsbürgerschaftsbehörde in ganz Österreich möglich, sofern sie den Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben.

Im Zuge einer Geburtsbeurkundung ist auch das Standesamt zuständig.

Eheliche Geburt:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern, bei vor dem 1. September 1983 geborenen Personen nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters

Uneheliche Geburt :

  • Geburtsurkunde
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter

Behördlicher Namensänderung:

  • Geburtsurkunde neu
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung

Namensänderung durch Eheschließung:

  • Geburtsurkunde
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten

Wiederannahme eines frühreren Familiennamens:

  • Geburtsurkunde
  • bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
  • neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"

Nach Verleihung:

  • Geburtsurkunde
  • Verleihungsbescheid

Kosten für Staatsbürgerschaftsnachweis:  € 44,50

Achtung: für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ist der Staatsbürgerschaftsnachweis kostenlos.