Die Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises ist bei jeder Staatsbürgerschaftsbehörde in ganz Österreich möglich, sofern sie den Hauptwohnsitz im Bundesgebiet haben.
Im Zuge einer Geburtsbeurkundung ist auch das Standesamt zuständig.
Eheliche Geburt:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde der Eltern
- Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern, bei vor dem 1. September 1983 geborenen Personen nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Uneheliche Geburt :
- Geburtsurkunde
- Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
Behördlicher Namensänderung:
- Geburtsurkunde neu
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung
Namensänderung durch Eheschließung:
- Geburtsurkunde
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Wiederannahme eines frühreren Familiennamens:
- Geburtsurkunde
- bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis
- neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"
Nach Verleihung:
- Geburtsurkunde
- Verleihungsbescheid
Kosten für Staatsbürgerschaftsnachweis: € 44,50
Achtung: für Kinder bis zum 2. Lebensjahr ist der Staatsbürgerschaftsnachweis kostenlos.