Taxigutscheine

In der Gemeinderatssitzung vom 21.3.2018 wurde die Förderrichtlinie „Ebreichsdorfer Taxigutscheine“ beschlossen, mit der nun ab dem 2. Quartal für Ebreichsdorfer Jugendliche zwischen 16 und 25 Jahren 5 Taxigutscheine je Quartal gratis ausgegeben werden.

Einige Tipps für einen reibungslosen Ablauf:

► Jugendliche müssen die Taxigutscheine persönlich mit Ausweis an der Infostelle abholen.

    Eine Vertretung (ev. Eltern) benötigt eine Vollmacht des Berechtigten.

► Pro Fahrt werden nur maximal 4 Gutscheine entgegengenommen, den Rest muss man beim Taxifahrer bar zahlen.

► Gutscheine sind maximal ein Jahr ab Ausstellung gültig.

► Die Taxi-Bestellung erfolgt nach eigenem Ermessen, es gibt keine Festlegung für berechtigte Strecken.

Die Stadtgemeinde Ebreichsdorf wünscht allen Nutzern der Taxigutscheine schöne Gemeinschaftserlebnisse und vor allem ein sicheres Nachhausekommen!

Unsere Kooperationspartnerbetriebe sind:

  • TMS-Taxi Trumau

Die Richtlinie im Detail:

Ziel der Förderung
Reduzierung der Risiken jugendlicher Gemeindebürger im Zusammenhang des abendlichen Besuchs von Veranstaltungen und die Vermeidung der Unfallrisiken bei Nutzung eigener Fahrzeuge dabei.

Unter Verwendung der Taxi-Gutscheine können sie in Taxi- Fahrgemeinschaften sicher zu Veranstaltungen und von dort auch wieder nach Hause gebracht werden, auch wenn zu diesen Veranstaltungsorten keine nutzbaren öffentlichen Verkehrsmittel existieren.

Geltungsbereich
Förderwürdig sind alle im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Jugendlichen im Alter von 16 bis 21 Jahren

Förderhöhe
Gefördert werden 5 Taxi-Gutscheine zu einem Betrag à € 3,00 pro Jugendlichen pro Quartal, das macht €15,00 im Quartal und somit maximal €60,00 im Jahr.
Pro Taxifahrt können maximal 4 Gutscheine eingelöst werden.

Organisatorische Abwicklung
Die Taxigutscheine können an der Infostelle der Stadtgemeinde Ebreichsdorf gegen Vorlage eines Ausweises für ein Quartal abgeholt werden. Dazu stellt das Meldeamt zu Beginn des Quartals eine Liste der Bezugsberechtigten der Infostelle zur Verfügung.
Die bezogenen Gutscheine werden in einer Liste der Bezugsberechtigten von den Bezugsberechtigten abgezeichnet. Die Gutscheine sind fälschungssicher gestaltet.

Einlösung der Gutscheine
Die Gutscheine können von den Taxi-Unternehmen, die eine Vereinbarung mit der Stadtgemeinde abschließen, monatlich bei der Stadtgemeinde Ebreichsdorf eingelöst werden.

Gültigkeit der Vereinbarung
Diese Förderung tritt in Kraft mit Beschluss im Gemeinderat und gilt bis auf Widerruf.