HÄRTEFALLFONDS
Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Integration und Familie.
GELTUNGSBEREICH UND ZWECK
Der Härtefallfonds steht allen BürgerInnen mit ordentlichem Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf zur Verfügung.
Eine unverschuldete Notlage, die im Antrag anhand der Unterlagen (Nachweis, Belege) nachgewiesen werden muss, soll durch die Beihilfe verbessert bzw. überwunden werden.
Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen.
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder diesen gleichgestellte Personen unter bestimmten Voraussetzungen (EWR BürgerInnen, Anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Konvention, Drittstaatsangehörige wenn Familienangehörige von EWR-BürgerInnen gem. Art. 24 iVm. Art. 2 EU-RL 2004/38/EG).
- ordentlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in der Stadtgemeinde Ebreichsdorf
- Vorlage der vollständigen Unterlagen
In diesem Dokument wird die Antragstellung, Prüfung und Umsetzung geregelt.
MITGELTENDE DOKUMENTE UND INFORMATIONEN
- Formular Antrag Unterstützung aus dem Härtefallfonds (Kriterien)
- NÖ Richtsatzverordnung, LGBl. Nr. 90/2020
VERANTWORTLICH FÜR DAS DOKUMENT
STR für Gesundheit, Soziales, Integration und Familie
TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG
1. Antragstellung
Liegen die Voraussetzungen vor kann ein Antrag an den Härtefallfonds gestellt werden.
Dazu ist das Formular Antrag um Unterstützung aus dem Härtefallfonds der Stadtgemeinde Ebreichsdorf zu verwenden. Dieses liegt im Bürgerservice auf bzw. ist elektronisch über ebreichsdorf.gv.at. verfügbar.
Die Antragstellung erfolgt im Bürgerservice, Rathaus der Stadtgemeinde Ebreichsdorf. Persönlich oder elektronisch per E-Mail.
2. Prüfung.
Nach Einlangen der Unterlagen im Büro des Bürgerservice der STGM Ebreichsdorf werden diese auf Vollständigkeit geprüft.
- Nur vollständige vorliegende Anträge können bearbeitet werden.
- Unterlagen bitte in Kopie beilegen. Diese können nicht retourniert werden.
Liegt eine positive Prüfung (auf Vollständigkeit) vor, erfolgt die Information an den STR für Gesundheit, Soziales, Integration und Familie.
2.1. Persönliches Gespräch
Ein persönliches Gespräch mit dem STR für Gesundheit, Soziales, Integration und Familie ist nach Terminvereinbarung jeden Mittwoch in der Zeit von 18.00-20.00 möglich.
Terminvereinbarung bitte telefonisch im Büro Bürgerservice der STGM Ebreichsdorf oder unter 0676 88775503.
3. Umsetzung
3.1. Grundlage, Umfang, Rahmenbedingungen
3.1.1. Grundlage
Die Grundlage für eine Entscheidung erfolgt nach quantitativer sowie qualitativer Beurteilung im Einzelfall.
Eine quantitative Beurteilung entsprechend der Kriterien (Antragstellung Härtefallfonds) sowie der in der Richtsatz-Verordnung dargelegten Inhalte.
Sowie qualitativ aufgrund der Antragstellung zugrunde liegenden Gesamtsituation.
3.1.2.Umfang
Die Unterstützung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen. Und ist zweckgebunden.
3.1.3. Nachweis
Die STGM Ebreichsdorf behält sich vor einen Nachweis einzufordern bzw. diesen zu evaluieren. Dies erfolgt stichprobenartig.
Bei Nichteinhaltung bzw. missbräuchlicher Inanspruchnahme der Unterstützung kann eine Rückzahlungsverpflichtung entstehen.
3.1.4. Wiederholte Antragstellung.
Eine Antragstellung ist im begründeten Einzelfall bis zu 2x im Zeitraum von 12 Monaten jedoch maximal 3 x in 5 Jahren möglich.
3.2. Entscheidung
Die Entscheidung erfolgt im Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Integration und Familie bzw. da es sich um eine Subvention handelt im Gemeinderat. Bei Dringlichkeit erfolgt diese ggf. im Umlaufweg.
3.3. Kommunikation
Der Antragsteller wird nach Eingang der Unterlagen und erfolgter Prüfung schriftlich informiert. Sowie seitens der STGM schriftlich über die Entscheidung (Zustimmung/Ablehnung des Antrags) informiert.
EVALUIERUNG
Die Evaluierung ist im Intervall von 6-12 Monaten vorgesehen.
ÄNDERUNGEN
Werden laufend im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung integriert.