Voranschlag

Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.

Rechtsgrundlage für den Voranschlag: § 73 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung

Bei der Veröffentlichung muss eine weitere Verwendung der Dateien ermöglicht werden.

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Voranschlag 2024

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