Gemäß dem Österreichischen Stabilitätspakt (ÖStP 2012) sind die Gemeinden verpflichtet, den Voranschlag und den Rechnungsabschluss samt Beilagen im Internet zu veröffentlichen.
Rechtsgrundlage für den Voranschlag: § 73 Abs. 5 NÖ Gemeindeordnung
Bei der Veröffentlichung muss eine weitere Verwendung der Dateien ermöglicht werden.
Voranschlag 2025
Voranschlag 2024
Voranschlag 2023
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Voranschlag 2020