Baumkataster Ebreichsdorf

Baumkataster der Stadtgemeinde Ebreichsdorf

(2.733 Einzelbäume und 30.972m² bestockte Flächen - Stand 2025)

Verfahren der Baumkontrolle und -pflege in der Stadtgemeinde

Ob im privaten Garten, in Wohnhausanlagen, Parks oder entlang von Straßen: Bäume sind ein wichtiger Bestandteil unseres Lebensraums. Besonders in Siedlungsgebieten sind regelmäßige Untersuchungen zur Baumgesundheit und professionelle Pflege unverzichtbar, um Schäden sowie Sicherheits- und daraus folgende Haftungsrisiken für die Eigentümer zu minimieren.

Der Baumkataster bildet die Grundlage für die Entwicklung eines gesunden und sicheren Baumbestandes in Siedlungsräumen. Die Ersterfassung im Baumkataster der Stadtgemeinde Ebreichsdorf fand im Jahr 2011 statt. Seitdem hat sich die Anzahl der Bäume und bestockten Flächen verändert, da Bäume gefällt bzw. Neupflanzungen durchgeführt wurden – der Baumkataster wird folglich stetig erweitert und gewartet.

 

Im Online-Kataster sind viele Informationen zu den Baumkataster-Bäumen und -Flächen zu sehen:

Einzelbaum

  • Plakettencode (sechsstellig)
  • Kontrollbereich
  • Ortsteil
  • Baumart deutsch/botanisch 
  • Baumhöhe (in m)
  • Kronendurchmesser (in m)
  • Stammumfang (in cm)
  • Pflanzdatum – Bei Bäumen ausgefüllt, bei denen die Quelle gesichert ist.

Bestockte Fläche

  • Plakettencode (sechsstellig)
  • Kontrollbereich
  • Biotoptyp
  • Durchschnittliche Höhe
  • Fläche (in m²)

Die Kontrolle und Betreuung des gemeindeeigenen Baumbestandes erfolgt nicht durch die Stadtgemeinde selbst, sondern im Auftrage der Stadtgemeinde durch zwei auf Baumkontrolle und Baumpflege spezialisierte Fachfirmen.

Durch die erste Fachfirma erfolgt zunächst eine Sichtkontrolle aller Straßenbäume und Baumgruppen. Werden dabei Auffälligkeiten festgestellt, die eine weitere Behandlung erforderlich machen, werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Bei besonderen Symptomen, deren Einschätzung eine genauere Analyse verlangt, werden bei besonders schützenswerten oder bedeutenden Bäumen eingehendere Untersuchungen durchgeführt.

Die Bäume werden einmal im Jahr von FLL-zertifizierten BaumkontrolleurInnen auf Verkehrssicherheit kontrolliert – dabei wird der gesamte Baum nach ÖNORM L1122 ‚Baumkontrolle und Baumpflege‘ vom Boden aus inspiziert. Neben Stammdaten wie Baumart, Höhe und Baumumfeld werden unter anderem Schäden, Totholz, Zwieselbildung, Vitalität und Standsicherheit bewertet. Bei der Begutachtung wird auf die Sicherheitserwartung, den Gesamtzustand des Baumes und ökologische Gesichtspunkte geachtet. Nach der Baumkontrolle werden, falls notwendig, Pflegemaßnahmen mit einer bestimmten Frist (2 Wochen, halbes Jahr, ein Jahr) empfohlen, sodass die Bäume gesund und verkehrssicher bleiben bzw. werden. Dabei erhalten die Maßnahmen umso höhere Priorität, je akuter die Gefährdungssituation im jeweiligen Baumumfeld ist. Bei der Abwägung der Maßnahmen spielen auch die Sicherheitserwartung, Folgeaufwendungen und Langzeiterfolg eine wichtige Rolle. 

Einzelbäume haben jeweils Plaketten mit einem sechsstelligen Zifferncode (System Arbo-Tag), sodass jeder Baum identifizierbar ist. Sobald Bäume als bestockte Fläche aufgenommen werden, bekommt ein markanter Baum die Plakette für die gesamte Fläche eingeschlagen. In diesen Flächen werden die Bäume mit einem Spray markiert, bei denen aus Verkehrssicherheitsgründen eine Baumpflegemaßnahme notwendig ist. Meist ist es ein Punkt für ‚Totholzentfernung‘ oder ein X für ‚Fällung‘. Dieses Vorgehen nennt sich Negativauslese. Die Markierungen dienen dazu, dass die Baumpflegefachfirma die nicht verkehrssicheren Bäume rasch auffindet und bearbeiten kann.

Die Baumkontrolle gemäß den Vorgaben der ÖNORM L1122 beschränkt sich ausschließlich auf die Beurteilung der Verkehrssicherheit (Regelprüfung). Aspekte wie Grundstücksüberhänge, Lichtentzug oder andere Anliegen privater Anrainer sind nicht Gegenstand dieser sicherheitstechnischen Prüfung.

Wird ein Baum zur Fällung freigegeben (höchste Priorität 5), erfolgt dies stets mit schriftlicher Begründung durch den zuständigen Baumkontrolleur, um Transparenz zu gewährleisten und unbegründete Verdachtsmomente hinsichtlich unbegründeter Rodungen zu vermeiden.

Die Durchführung notwendiger Pflegemaßnahmen erfolgt sodann durch die zweite beauftragte Fachfirma in Abstimmung mit dem gemeindeeigenen Bauhof. Sämtliche Arbeiten erfolgen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Einhaltung der einschlägigen Sicherheits- und Umweltstandards.

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen lassen sich Schäden durch versteckte Mängel oder Naturereignisse – sogenannte höhere Gewalt – nicht gänzlich ausschließen. Besonders bei Sturmereignissen wird daher empfohlen, den Aufenthalt im Freien auf das Notwendigste zu beschränken. Kommt es aufgrund höherer Gewalt zum Versagen eines gesunden Baumes oder war ein Schaden im Vorfeld nicht erkennbar, entsteht keine Haftung beim Eigentümer. In solchen Fällen greift idealerweise eine private Sturmschadenversicherung – andernfalls trägt der Geschädigte die Kosten selbst.

Das etablierte Zwei-Stufen-Modell des Baumkatasters aus Kontrolle und Pflege hat sich über viele Jahre hinweg bewährt. Die Erfahrung zeigt: Selbst bei starken Unwettern blieb und bleibt der Schaden am Baumbestand vergleichsweise gering. Dies belegt die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des gewählten Vorgehens.

Der Ebreichsdorfer Baumkataster ist online H I E R für alle öffentlich zugänglich. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Transparenz in der öffentlichen Verwaltung dar.